Wichtig

Ganz ohne Dokumente geht es nicht.
Nachfolgend finden Sie wichtige Dokumente in der jeweils geltenden Fassung:

Aufnahmeantrag

 

! Was im Garten zu beachten ist !
Formulare und Vertragsunterlagen

Erwerb

Der Erwerb eines Gartens erfolgt durch Begründung des Pachtverhältnisses und der Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein. Die Übernahme eines Gartens kann zu jeder Zeit zu dem Preis erfolgen, der nach der Wertermittlung festgesetzt worden ist.

Zusätzlich ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 Euro an den Verein zu entrichten.

Darüber hinaus fallen im Laufe eines Jahres die üblichen Beiträge für die Mitgliedschaft, den Kreisverband, für Versicherungen und die gemessenen Verbräuche für Strom und Wasser an. Diese werden ein Mal zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt.

Sie wollen sich als Interessent/in für einen Garten anmelden?

Dann füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und geben diesen im Vereinsheim während der Vorstandssitzung ab.



Verkauf

Soll der Garten aufgegeben werden, so sind in der Regel sowohl das Pachtverhältnis als auch die Mitgliedschaft zum Jahresende zu kündigen. Mit Einverständnis des Vorstandes kann die Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.

Nach der Kündigung wird der Wert des Gartens durch einen Wertermittler des Kreisverbandes festgestellt. Dieser Wert ist für Veräußerer und Erwerber bindend.
Frei verhandelt werden kann hingegen über die Gegenstände, die von der Wertermittlung nicht erfasst werden.